
Schulung gem. Kapitel 11.2.3.2
Kontrollpersonen für Fracht und Post mit bzw. ohne Technik
Schulung von Personen, die Fracht und Post kontrollieren
Dauer der Schulung
mit Technik: 100 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten zzgl. der behördlichen Prüfung
ohne Technik: 64 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten zzgl. der behördlichen Prüfung
Allgemeine Voraussetzungen
Positive Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG
Inhalte der Schulung
Die Inhalte der Schulung richten sich nach den aktuellen Vorgaben des modularen Schulungssystems, hier Verbundmodul 1 sowie Spezialmodul 2.
Die Schulung beinhaltet die Schulungen gem. Kapitel 11.2.7 sowie 11.2.3.9 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998.
Abschluss
Schulungsbescheinigung für die Anmeldung zur behördlichen Prüfung
Gültigkeit bei bestandener Prüfung
Gültig bis zur Rezertifizierung, sofern die Fortbildung wie folgt durchgeführt wird:
mit Technik: Theorie: 1x jährlich 22 Unterrichtseinheiten + Praxis: alle 6 Monate 6 Stunden
ohne Technik: Theorie: 1 x jährlich 22 Unterrichtseinheiten
Dauer der Schulung
mit Technik: 100 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten zzgl. der behördlichen Prüfung
ohne Technik: 64 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten zzgl. der behördlichen Prüfung
Allgemeine Voraussetzungen
Positive Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG
Inhalte der Schulung
Die Inhalte der Schulung richten sich nach den aktuellen Vorgaben des modularen Schulungssystems, hier Verbundmodul 1 sowie Spezialmodul 2.
Die Schulung beinhaltet die Schulungen gem. Kapitel 11.2.7 sowie 11.2.3.9 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998.
Abschluss
Schulungsbescheinigung für die Anmeldung zur behördlichen Prüfung
Gültigkeit bei bestandener Prüfung
Gültig bis zur Rezertifizierung, sofern die Fortbildung wie folgt durchgeführt wird:
mit Technik: Theorie: 1x jährlich 22 Unterrichtseinheiten + Praxis: alle 6 Monate 6 Stunden
ohne Technik: Theorie: 1 x jährlich 22 Unterrichtseinheiten