Schulung gem. Kapitel 11.2.7

Schulung gem. Kapitel 11.2.7
Allgemeine Schulung des Sicherheitsbewusstseins

Allgemeine Schulung des Sicherheitsbewusstseins

Die Dauer der Schulung beträgt:
2 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.

Allgemeine Voraussetzungen für diese Schulung:
Eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG.

Inhalte dieser Schulung:
Die Inhalte dieser Schulung richten sich nach den aktuellen Vorgaben des modularen Schulungssystems. In diesem Fall das Verbundmodul 3 und 5.

Abschluss:  
Sie erhalten eine Schulungsbescheinigung.

Gültigkeit bei bestandener Prüfung:
Gültig für 5 Jahre.
Vor Ablauf der 5 Jahren erfolgt eine Wiederholung dieser Schulung.

Weitere Informationen

Alle Inhalte und Kenntnisse der Schulung 11.2.7
  • der Meldeverfahren
  • der einschlägigen Rechtsvorschriften
  • die Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände/auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle
  • über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
  • über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen

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Herr Tekin

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