Fortbildung gem. Kapitel 11.2.5

Fortbildung für Luftsicherheitsbeauftragte

Fortbildung von Personen, die auf nationaler oder lokaler Ebene allgemeine Verantwortung dafür tragen, dass ein Sicherheitsprogramm und seine Durchführung allen Rechtsvorschriften entspricht.

Auffrischungsschulung für Sicherheitsbeauftragte gemäß § 3 LuftSiSchulV i.V.m. Ziffer 11.4.3 der DVO (EU) 2015/1998.

Dauer der Schulung
5 Unterrichtseinheiten

Allgemeine Voraussetzungen
Positive Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG

Inhalte der Schulung 
Die Inhalte der Schulung basieren auf einem durch die Luftsicherheitsbehörde genehmigten Schulungsprogramm. 

Abschluss    
Schulungsbescheinigung

Gültigkeit bei bestandener Prüfung
Diese Fortbildung muss innerhalb von 5 Jahren einmal wiederholt werden.

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Herr Tekin

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