Schulung gem. Kapitel 11.2.3.7

Schulung gem. Kapitel 11.2.3.7
Personal zur Sicherung von Luftfahrzeugen

Diese Schulung ist für Personen, die mit der Sicherung von Luftfahrzeugen betraut sind.

Die Dauer der Schulung beträgt:
Mit einem Flughafenausweis: 7 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.
Ohne einen Flughafenausweis: 4 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.

Allgemeine Voraussetzungen für diese Schulung:
Eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG.

Inhalte dieser Schulung:
Die Inhalte dieser Schulung richten sich nach den aktuellen Vorgaben des modularen Schulungssystems. In diesem Fall das Verbundmodul 6 und Spezialmodul 7 sowie das Spezialmodul 21 als Kombianteil für den Flughafenausweis.
Die Schulung mit Flughafenausweis beinhaltet die Schulungen gem. Kapitel 11.2.6 und 11.2.7, ohne Flughafenausweis die Schulung gem. Kapitel 11.2.7 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998.

Abschluss    
Sie erhalten eine Lernzielkontrolle sowie eine Schulungsbescheinigung.

Gültigkeit bei bestandener Prüfung:
Gültig für 5 Jahre.
Vor Ablauf der 5 Jahren erfolgt eine Wiederholung dieser Schulung.

Weitere Informationen

Alle Inhalte und Kenntnisse der Schulung 11.2.3.7
  • der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Flughafenausweise
  • der Verfahren zum Versiegeln von Luftfahrzeugen, wenn anwendbar
  • der Verfahren für die Sicherung der Luftfahrzeuge und die Verhinderung des unbefugten Zugangs zu ihnen
  • der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
  • der einschlägigen Rechtsvorschriften
  • der Sofortmaßnahmen
  • der Konfiguration der jeweiligen Kontrollstelle und der Kontrollverfahren
  • über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
  • über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
  • über die Zugangskontrollen und die einschlägigen Kontrollverfahren

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