Schulung gem. Kapitel 11.2.3.8
Personal für die Zuordnung von aufgegebenem Gepäck
Diese Schulung ist für Personen, welche mit der Zuordnung von aufgegebenem Gepäck betraut sind.
Die Dauer der Schulung beträgt:
Mit einem Flughafenausweis: 7 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.
Ohne einen Flughafenausweis: 4 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.
Allgemeine Voraussetzungen für diese Schulung:
Eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG.
Inhalte dieser Schulung:
Die Inhalte dieser Schulung richten sich nach den aktuellen Vorgaben des modularen Schulungssystems. In diesem Fall die Verbundmodule 2, 3 und 6, Spezialmodul 8 sowie das Verbundmodul 5 und das Spezialmodul 19 als Kombianteil für den Flughafenausweis.
Abschluss:
Sie erhalten eine Lernzielkontrolle sowie eine Schulungsbescheinigung.
Gültigkeit bei bestandener Prüfung:
Gültig für 5 Jahre.
Vor Ablauf der 5 Jahren erfolgt eine Wiederholung dieser Schulung.
Die Dauer der Schulung beträgt:
Mit einem Flughafenausweis: 7 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.
Ohne einen Flughafenausweis: 4 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.
Allgemeine Voraussetzungen für diese Schulung:
Eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG.
Inhalte dieser Schulung:
Die Inhalte dieser Schulung richten sich nach den aktuellen Vorgaben des modularen Schulungssystems. In diesem Fall die Verbundmodule 2, 3 und 6, Spezialmodul 8 sowie das Verbundmodul 5 und das Spezialmodul 19 als Kombianteil für den Flughafenausweis.
Abschluss:
Sie erhalten eine Lernzielkontrolle sowie eine Schulungsbescheinigung.
Gültigkeit bei bestandener Prüfung:
Gültig für 5 Jahre.
Vor Ablauf der 5 Jahren erfolgt eine Wiederholung dieser Schulung.
Weitere Informationen
Alle Inhalte und Kenntnisse der Schulung 11.2.3.8
- über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, welche Sicherheitskontrollen durchführen
- über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
- der einschlägigen Rechtsvorschriften
- der Schutzanforderungen für Material von Luftfahrtunternehmen, das für die Abfertigung von Fluggästen und Gepäck verwendet wird
- der Sofortmaßnahmen
- der Anforderungen und Techniken für die Zuordnung von Fluggästen und Gepäck
- die Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände
IHR ANSPRECHPARTNER
Herr Tekin
02224 - 98 77 531
Tekin@AvSec-Academy.de
Preis:
auf Anfrage
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