Schulung gem. Kapitel 11.2.3.4
Kontrollkräfte für Fahrzeuge
Diese Schulung ist für Personen, die Fahrzeugkontrollen durchführen.
Die Dauer der Schulung beträgt:
40 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.
Allgemeine Voraussetzungen für diese Schulung:
Eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG.
Inhalte dieser Schulung:
Die Inhalte dieser Schulung richten sich nach den aktuellen Vorgaben des modularen Schulungssystems. In diesem Fall das Grundmodul a-g, j und k sowie die Spezialmodule 4 und 13.
Die Schulung beinhaltet ferner die Schulungen gem. Kapitel 11.2.6 und 11.2.7 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998.
Abschluss:
Sie erhalten eine Schulungsbescheinigung für die Anmeldung zur behördlichen Prüfung.
Gültigkeit bei bestandener Prüfung:
Keine Angabe
Die Dauer der Schulung beträgt:
40 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.
Allgemeine Voraussetzungen für diese Schulung:
Eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG.
Inhalte dieser Schulung:
Die Inhalte dieser Schulung richten sich nach den aktuellen Vorgaben des modularen Schulungssystems. In diesem Fall das Grundmodul a-g, j und k sowie die Spezialmodule 4 und 13.
Die Schulung beinhaltet ferner die Schulungen gem. Kapitel 11.2.6 und 11.2.7 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998.
Abschluss:
Sie erhalten eine Schulungsbescheinigung für die Anmeldung zur behördlichen Prüfung.
Gültigkeit bei bestandener Prüfung:
Keine Angabe
Weitere Informationen
Alle Inhalte und Kenntnisse der Schulung 11.2.3.4
- der möglichen Einflüsse von menschlichem Verhalten und menschlichen Reaktionen auf das Niveau der Sicherheit
- der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
- der rechtlichen Anforderungen für die Fahrzeugkontrolle, einschließlich Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren
- der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
- der Rechtsvorschriften für die Luftsicherheit
- der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Ausweise
- der Verfahren für Zugangskontrollen
- der Meldeverfahren
- der Sofortmaßnahmen
- der Techniken für Fahrzeugkontrollen
- zur Durchführung von Fahrzeugkontrollen mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände hinreichend zu gewährleisten
- über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
- über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
- die Fähigkeit, klar und selbstsicher zu kommunizieren
- die Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
- die Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle
- die Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände
IHR ANSPRECHPARTNER
Herr Tekin
02224 - 98 77 531
Tekin@AvSec-Academy.de
Preis:
auf Anfrage
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