Schulung gem. Kapitel 11.2.3.6

Schulung gem. Kapitel 11.2.3.6
Personal für Luftfahrzeug-Sicherheitsdurchsuchungen

Diese Schulung ist für Personen, die Luftfahrzeug-Sicherheitsdurchsuchungen durchführen.

Die Dauer der Schulung beträgt:
Mit einem Flughafenausweis: 7 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.
Ohne einen Flughafenausweis: 4 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.

Allgemeine Voraussetzungen für diese Schulung:
Eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG.

Inhalte dieser Schulung:
Die Inhalte dieser Schulung richten sich nach den aktuellen Vorgaben des modularen Schulungssystems. In diesem Fall das Verbundmodul 2 und Spezialmodul 6 sowie das Spezialmodul 20 als Kombianteil für den Flughafenausweis.
Die Schulung mit Flughafenausweis beinhaltet die Schulungen gem. Kapitel 11.2.6 und 11.2.7, ohne Flughafenausweis die Schulung gem. Kapitel 11.2.7 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998.

Abschluss:  
Sie erhalten eine Lernzielkontrolle sowie eine Schulungsbescheinigung.

Gültigkeit bei bestandener Prüfung:
Gültig für 5 Jahre.
Vor Ablauf der 5 Jahren erfolgt eine Wiederholung dieser Schulung.

Weitere Informationen

Alle Inhalte und Kenntnisse der Schulung 11.2.3.6
  • der Konfiguration des/der Luftfahrzeugtyp(en), an dem/denen die Person die Luftfahrzeug-Sicherheitsdurchsuchungen durchzuführen hat
  • der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
  • der Rechtsvorschriften für Luftfahrzeug-Sicherheitsdurchsuchungen
  • die Fähigkeit zur Durchführung von Luftfahrzeug-Sicherheitsdurchsuchungen mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände hinreichend zu gewährleisten
  • die Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände
  • die Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
  • der einschlägigen Rechtsvorschriften
  • der Konfiguration der jeweiligen Kontrollstelle und der Kontrollverfahren
  • der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Flughafenausweise
  • über die Zugangskontrollen und die einschlägigen Kontrollverfahren
  • über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
  • über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen

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