Schulung gem. Kapitel 11.2.3.5

Schulung gem. Kapitel 11.2.3.5
Zugangskontrollkräfte sowie Personal für Überwachungen und Streifengänge

Diese Schulung ist für Personen, die Zugangskontrollen an einem Flughafen sowie Überwachungen und Streifengänge durchführen.

Die Dauer der Schulung beträgt:
27 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.

Allgemeine Voraussetzungen für diese Schulung:
Eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG.

Inhalte dieser Schulung:
Die Inhalte dieser Schulung richten sich nach den aktuellen Vorgaben des modularen Schulungssystems. In diesem Fall das Grundmodul a-g, j und k, Verbundmodule 2 und 6 sowie das Spezialmodul 5.
Die Schulung beinhaltet ferner die Schulungen gem. Kapitel 11.2.6 und 11.2.7 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998.

Abschluss:
Sie erhalten eine Lernzielkontrolle und eine Schulungsbescheinigung für Zertifizierungsnachweise durch die Behörde.

Gültigkeit bei bestandener Prüfung:
Gültig für 5 Jahre.
Vor Ablauf der 5 Jahren erfolgt eine Wiederholung dieser Schulung.

Weitere Informationen

Alle Inhalte und Kenntnisse der Schulung 11.2.3.5
  • der Verfahren für Streifengänge, das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
  • der Verfahren für Zugangskontrollen
  • der Rechtsvorschriften für die Luftsicherheit
  • der Meldeverfahren
  • der Sofortmaßnahmen
  • der rechtlichen Anforderungen für Zugangskontrollen, einschließlich Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren
  • der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
  • der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Ausweise
  • der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Zugangskontrollsysteme
  • der möglichen Einflüsse von menschlichem Verhalten und menschlichen Reaktionen auf das Niveau der Sicherheit
  • der Genehmigungen, einschließlich Flughafenausweise und Fahrzeugausweise, die zum Zugang zu den Bereichen der Luftseite berechtigen, sowie Fähigkeit, diese Zulassungen zu erkennen
  • der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Zugangskontrollsysteme
  • über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
  • über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
  • die Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle zwischenmenschliche Kompetenzen, insbesondere Fähigkeit im Umgang mit kulturellen Unterschieden und mit potenziell gefährlichen Fluggästen
  • die Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
  • die Fähigkeit, klar und selbstsicher zu kommunizieren
  • die Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände

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