Schulung gem. Kapitel 11.2.3.1 a

Schulung gem. Kapitel 11.2.3.1 a
Luftsicherheitsassistenten/ -assistentinnen

Diese Schulung ist für Personen, die für die Kontrolle von Personen, Handgepäck, mitgeführten Gegenständen und aufgegebenem Gepäck zuständig sind.

Die Dauer der Schulung beträgt:
213 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten zzgl. 53 Unterrichtseinheiten Beleihung zu je 45 Minuten zzgl. der behördlichen Prüfung.

Allgemeine Voraussetzungen für diese Schulung:
Eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG sowie die körperliche Eignung.

Inhalte dieser Schulung:
Die Inhalte dieser Schulung richten sich nach den aktuellen Vorgaben des modularen Schulungssystems. In diesem Fall das Spezialmodul 1a.

Abschluss:  
Sie erhalten eine Schulungsbescheinigung für die Anmeldung zur behördlichen Prüfung.

Gültigkeit bei bestandener Prüfung:
Gültig bis Ende der Beleihung, sofern die Fortbildung wie folgt durchgeführt wird:
Theorie: Einmal im Jahr 20 Stunden zzgl. Praxis: 10 Stunden / 6 Monate.

Weitere Informationen

Alle Inhalte und Kenntnisse der Schulung 11.2.3.1 a
  • über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge sowie aktuelle Bedrohungen
  • über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
  • der Rechtsvorschriften für die Luftsicherheit
  • der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
  • der Meldeverfahren
  • der Sofortmaßnahmen
  • der Verfahren für Zugangskontrollen
  • der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
  • der möglichen Einflüsse von menschlichem Verhalten und menschlichen Reaktionen auf das Niveau der Sicherheit
  • der Schutzanforderungen für aufgegebenes Gepäck
  • der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Ausweise
  • die Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle
  • die Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände
  • die Kenntnis der Ausnahmen von Kontrollen und besonderer Sicherheitsverfahren
  • die Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
  • die Fähigkeit zur Bedienung der eingesetzten Sicherheitsausrüstung
  • die Fähigkeit zur Durchführung von Durchsuchungen von Hand mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände hinreichend zu gewährleisten
  • die Fähigkeit, klar und selbstsicher zu kommunizieren
  • die Fähigkeit zur korrekten Deutung der von der Sicherheitsausrüstung angezeigten Bilder
  • der Konfiguration der jeweiligen Kontrollstelle und der Kontrollverfahren
  • der Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung oder Kontrollverfahren
  • der Techniken für Durchsuchungen von Hand
  • zwischenmenschliche Kompetenzen, insbesondere Fähigkeit im Umgang mit kulturellen Unterschieden und mit potenziell gefährlichen Fluggästen
  • praktische Einweisung

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