Schulung gem. Kapitel 11.2.3.1 b
Kontrollkräfte für Personal und mitgeführte Gegenstände
Diese Schulung ist für Personen, welche für die Kontrolle von Personen, Handgepäck, mitgeführten Gegenständen sowie aufgegebenem Gepäck zuständig sind.
Die Dauer der Schulung beträgt:
Mit dem Bereich Technik:
100 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten zzgl. der behördlichen Prüfung.
Ohne den Bereich Technik:
64 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten zzgl. der behördlichen Prüfung.
Allgemeine Voraussetzungen für diese Schulung:
Eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG.
Inhalte dieser Schulung:
Die Inhalte dieser Schulung richten sich nach den aktuellen Vorgaben des modularen Schulungssystems. Hier Verbundmodul 1 sowie das Spezialmodul 2.
Die Schulung beinhaltet ferner die Schulungen gem. Kapitel 11.2.7 sowie 11.2.3.9 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998.
Abschluss:
Sie erhalten eine Schulungsbescheinigung für die Anmeldung zur behördlichen Prüfung.
Gültigkeit bei bestandener Prüfung:
Gültig bis zur Rezertifizierung, wenn die Fortbildung wie folgt durchgeführt wurde:
Mit dem Bereich Technik:
Theorie: Einmal im Jahr 22 Unterrichtseinheiten zzgl. Praxisteil: alle 6 Monate jeweils 6 Stunden
Ohne den Bereich Technik:
Theorie: Einmal im Jahr 22 Unterrichtseinheiten
Die Dauer der Schulung beträgt:
Mit dem Bereich Technik:
100 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten zzgl. der behördlichen Prüfung.
Ohne den Bereich Technik:
64 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten zzgl. der behördlichen Prüfung.
Allgemeine Voraussetzungen für diese Schulung:
Eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG.
Inhalte dieser Schulung:
Die Inhalte dieser Schulung richten sich nach den aktuellen Vorgaben des modularen Schulungssystems. Hier Verbundmodul 1 sowie das Spezialmodul 2.
Die Schulung beinhaltet ferner die Schulungen gem. Kapitel 11.2.7 sowie 11.2.3.9 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998.
Abschluss:
Sie erhalten eine Schulungsbescheinigung für die Anmeldung zur behördlichen Prüfung.
Gültigkeit bei bestandener Prüfung:
Gültig bis zur Rezertifizierung, wenn die Fortbildung wie folgt durchgeführt wurde:
Mit dem Bereich Technik:
Theorie: Einmal im Jahr 22 Unterrichtseinheiten zzgl. Praxisteil: alle 6 Monate jeweils 6 Stunden
Ohne den Bereich Technik:
Theorie: Einmal im Jahr 22 Unterrichtseinheiten
Weitere Informationen
Alle Inhalte und Kenntnisse der Schulung 11.2.3.1 b
- über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge sowie aktuelle Bedrohungen
- über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
- der Rechtsvorschriften für die Luftsicherheit
- der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
- der Meldeverfahren
- der Sofortmaßnahmen
- der Verfahren für Zugangskontrollen
- der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
- der möglichen Einflüsse von menschlichem Verhalten und menschlichen Reaktionen auf das Niveau der Sicherheit
- der Schutzanforderungen für aufgegebenes Gepäck
- der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Ausweise
- die Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle
- die Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände
- die Kenntnis der Ausnahmen von Kontrollen und besonderer Sicherheitsverfahren
- die Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
- die Fähigkeit zur Bedienung der eingesetzten Sicherheitsausrüstung
- die Fähigkeit zur Durchführung von Durchsuchungen von Hand mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände hinreichend zu gewährleisten
- die Fähigkeit, klar und selbstsicher zu kommunizieren
- die Fähigkeit zur korrekten Deutung der von der Sicherheitsausrüstung angezeigten Bilder
- der Konfiguration der jeweiligen Kontrollstelle und der Kontrollverfahren
- der Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung oder Kontrollverfahren
- der Techniken für Durchsuchungen von Hand
zwischenmenschliche Kompetenzen, insbesondere Fähigkeit im Umgang mit kulturellen Unterschieden und mit potenziell gefährlichen Fluggästen - praktische Einweisung
- der rechtlichen Anforderungen für die Fahrzeugkontrolle, einschließlich Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren
- der Techniken für Fahrzeugkontrollen
- die Fähigkeit zur Durchführung von Fahrzeugkontrollen mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände hinreichend zu gewährleisten
der Beförderungsanforderungen - die Fähigkeit zur Durchführung von Durchsuchungen von Hand mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände hinreichend zu gewährleisten
- der Verfahren für Streifengänge, das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
- der rechtlichen Anforderungen für Zugangskontrollen, einschließlich Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren
- der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Zugangskontrollsysteme
- der Genehmigungen, einschließlich Flughafenausweise und Fahrzeugausweise, die zum Zugang zu den Bereichen der Luftseite berechtigen, sowie Fähigkeit, diese Zulassungen zu erkennen
IHR ANSPRECHPARTNER
Herr Tekin
02224 - 98 77 531
Tekin@AvSec-Academy.de
Preis:
auf Anfrage
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