AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der AvSec GmbH & Co. KG


1. Geltungsbereich


1.1
Für alle Veranstaltungen, Seminare, Schulungen und sonstige Produkte oder Leistungen der AvSec GmbH & Co. KG, Am Grendel 8, 53619 Rheinbreitbach gelten diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten, soweit der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. HGB ist, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Art und Umfang der jeweils geschuldeten Leistungen werden durch gesonderte Verträge vereinbart.

1.2    
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Nur diese sind Kunden im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Verbraucher und Personen, welche einen Vertrag zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, können unsere Leistungen nicht in Anspruch nehmen.

1.3    
Die Geltung anderslautender Geschäftsbedingungen des Aufraggebers oder eines Dritten wird hiermit ausgeschlossen. 


2. Vertragspartner/Vertragsgegenstand

2.1    
Ein Vertrag kommt zustande mit der AvSec GmbH & Co. KG, Am Grendel 8, 53619 Rheinbreitbach (nachfolgend „AvSec“).

2.2
AvSec erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich auf Basis der Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung, des jeweils geschlossenen Einzelvertrages über die jeweilige Leistung oder auf Basis der Beschreibung der jeweils gebuchten Leistung auf der Webseite https://avsec-academy.de. 

2.3    
Sofern nichts abweichendes vereinbart ist Gegenstand des Vertrages die Durchführung von Veranstaltungen mit dem Ziel der Wissens- und Kompetenzerweiterung der Teilnehmer in den einzelvertraglich näher beschriebenen Bereichen. Unabhängig von der jeweils durchzuführenden Leistung schuldet AvSec keinen Erfolg. Die vereinbarte Leistung umfasst lediglich die vertragsgemäße Bemühung um den Erfolg.

2.4    
Inhalt und Durchführung einer Veranstaltung richten sich nach dem jeweiligen Schulungsprogramm, das Bestandteil des Vertrages wird. Bei Einzel- oder Inhouse-Schulungen/Veranstaltungen ist eine Abstimmung des Schulungsprogramms mit dem/der Auftraggeber/-in zur Berücksichtigung individueller Bedarfe möglich, sofern gesetzliche Vorgaben dem nicht entgegenstehen.

2.5    
AvSec ist berechtigt, Schulungsinhalte aus fachlichen Gründen ohne Zustimmung des Teilnehmers bzw. Auftraggebers abzuändern, soweit dadurch nicht der Kern der vereinbarten jeweiligen Wissensvermittlung berührt wird. 


3. Anmeldung/ Vertragsschluss/ Rücktritt

3.1    
Für alle Veranstaltungen von AvSec ist eine Anmeldung erforderlich. Mit der Anmeldung werden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Ein Teilnehmer kann sich persönlich, schriftlich, per E-Mail oder bei ausgesuchten Veranstaltungen auch über die Webseite von AvSec anmelden. Anmeldungen von Gruppen erfolgen durch einen Vertreter bzw. einheitlichen Ansprechpartner, der die Anmeldung für die Teilnehmer verbindlich abgibt. 

3.2    
Anmeldung der Teilnehmer stellen ein verbindliches Angebot an AvSec zum Abschluss eines Vertrages dar. Sofern eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden kann, erhält der Teilnehmer eine Absage. 

3.3    
Anmeldungen gelten erst dann als bestätigt und ein entsprechender Vertrag gilt erst dann als zustande gekommen, wenn AvSec eine Annahmebestätigung versendet. Sollte dies nicht innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung erfolgt sein, gilt die Anmeldung als abgelehnt. 

3.4    
Sofern eine Veranstaltung belegt ist oder ausfällt, erhalten die Teilnehmer rechtzeitig eine Benachrichtigung. Bereits gezahlte Teilnehmerbeiträge werden umgehend zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegenüber AvSec sind ausgeschlossen. 

3.5    
Anmeldungen werden nach dem Tag des Eingangs berücksichtigt. Die Anzahl der Teilnehmer ist in der Regel begrenzt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme.

3.6
Bei einer Buchung über die Webseite erhalten Sie eine Kopie der Anmeldedaten mit der Bestelleingangsbestätigungs-E-Mail. Diese Eingangsbestätigung stellt ausdrücklich keine Annahme Ihrer Buchung dar. 

3.7    
AvSec behält sich vor, bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn die Durchführung einer Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. auf einen anderen Termin zu verschieben oder mit anderen Veranstaltungen zusammen zu legen, wenn die Durchführung an dem ursprünglich geplanten Termin oder in dem ursprünglich geplanten Umfang für AvSec nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.
Das Rücktrittsrecht besteht für AvSec jedoch nur insoweit, als AvSec die zum Rücktritt führenden Umstände nachweisen kann und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die bereits gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet, wenn auch von einem Ersatzangebot kein Gebrauch gemacht wird. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Insbesondere übernimmt AvSec keine Haftung für in Verbindung mit der Absage einer Veranstaltung den Teilnehmern entstandene Übernachtungs- oder Anreisekosten, die nicht mehr storniert werden können, es sei denn, es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von AvSec vor, das zu dem eingetretenen Schaden geführt hat. 

3.8    
AvSec kann aus sachlichem Grund Ort, Zeitpunkt und Dauer der Veranstaltung ändern, sofern hiermit keine für den Teilnehmer unzumutbare Änderung eintritt. 

3.9    
Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

3.10    
Eine im Rahmen der Buchung im Webshop abgegebene Vertragserklärung kann vor dem Absenden jederzeit durch Anklicken auf den „Zurück“ Button korrigiert werden. Nach dem Absenden der Buchung ist eine Korrektur nicht mehr möglich.

3.11    
Die Bestelldaten werden bei AvSec bis zur vollständigen Abwicklung der Veranstaltung gespeichert. Sollten Sie Ihre Unterlagen zu Ihrer Buchung verlieren, wenden Sie sich bitte per E-Mail an AvSec. Nach vollständiger Durchführung der gebuchten Veranstaltung werden die Bestelldaten vorbehaltlich der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht und können nicht mehr zur Verfügung gestellt werden.


4. Teilnahmegebühren

4.1    
Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preisliste von AvSec zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder nach den vereinbarten Honoraren.

4.2    
Offene Veranstaltungen/Online Schulungen
Rechnungen sind grundsätzlich 14 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. 
Liegen zwischen Rechnungsdatum und Veranstaltungsbeginn weniger als 14 Tage, so ist die Gebühr sofort fällig. Bei Nichtzahlung kann der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, was die Zahlungsverpflichtung nicht beeinträchtigt. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.3    
Inhouse-Veranstaltungen/Inhouse-Seminare:
Nach Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % der Rechnungssumme zur Zahlung fällig. Die Anzahlung muss vor Veranstaltungsbeginn bei AvSec eingegangen sein, anderenfalls die Veranstaltung nicht stattfindet. Die restlichen Veranstaltungsgebühren sind nach spätestens 14 Tage nach Beendigung der Veranstaltung zur Zahlung fällig. 
Bei Inhouse-Veranstaltungen gilt als vereinbart, dass Reisekosten (Hotelübernachtung, km-Pauschale u.ä.) vor Vertragsabschluß verhandelt werden und Bestandteil des Gesamtpreises werden. 

4.4
Zahlungen können ausschließlich durch Überweisung per Vorkasse erfolgen. 
Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.5    
Weitere Auslagen und besondere Kosten, die AvSec auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4.6    
Sämtliche Preisangebote der AvSec verstehen sich inklusive der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. 


5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

5.1    
Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen AvSec und dem Auftraggeber.

5.2    
Werden einzelne Leistungen durch den Auftraggeber oder seine Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so berührt dies nicht die vereinbarte Vergütung. Vorstehendes gilt nicht, wenn der Aufraggeber den Nachweis erbringt, dass AvSec kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.


6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

6.1    
Führt AvSec die vereinbarten Schulungen/Veranstaltungen im Betrieb oder auf dem Gelände des Auftraggebers durch, so stellt dieser angemessen ausgestattete Räumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung.

6.2    
AvSec wird dem Auftraggeber vor der Durchführung der Veranstaltung/Schulung mitteilen, welche sonstigen technischen Mittel und Voraussetzungen während der Schulung/ Veranstaltung vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen und aufrecht zu erhalten sind. Die Bereitstellung solcher technischer Mittel erfolgt durch den Auftraggeber unentgeltlich. 

6.3    
Der Auftraggeber ist für die am jeweiligen Veranstaltungsort in seinen Betrieb einzuhaltenden Sicherheitsbestimmungen bzw. die Einhaltung der dort geltenden Hausordnungen selbst verantwortlich und wird die von ihm entsandten Teilnehmer auf die Einhaltung dieser Bestimmungen in eigener Verantwortung verpflichten. 


7. Allgemeine Teilnahmebedingungen

7.1    
AvSec ist berechtigt, von jedem Teilnehmer einen amtlichen Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) sowie die Vorlage einer positiven Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG zu verlangen. Können die jeweiligen Nachweise nicht erbracht werden, so ist AvSec berechtigt, die betroffene Person von der Veranstaltung auszuschließen.

7.2    
Ein Teilnehmer verhält sich im Übrigen vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich AvSec vor, die betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

7.3    
Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist AvSec berechtigt, die betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

7.4    
Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist AvSec berechtigt, die betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. 


8. Durchführung von Online-Schulungen

8.1    
Die Durchführung einer Online-Schulung über den von AvSec hierzu zur Verfügung gestellten Schulungsbereich bedarf einer Registrierung der Teilnehmer. Bei der Registrierung muss der Teilnehmer wenigstens eine E-Mail Adresse und ein Passwort angeben. Unter der angegebenen E-Mail Adresse erhält der Nutzer einen Freischaltcode, mit dem der Nutzer seine Registrierung abschließen kann. Eine Registrierung ohne Bestätigung des Freischaltcodes wird binnen 72 h gelöscht. Die Eingabe weiterer Daten zur Person des Nutzers nach erfolgter Registrierung ist freiwillig. 

8.2    
Der Teilnehmer ist selbst verantwortlich für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten. Hat ein Teilnehmer die Befürchtung, dass seine Zugangsdaten Dritten bekannt geworden sind, so informiert der Teilnehmer umgehend AvSec, welche den Zugang des Teilnehmers sperren wird. 

8.3    
Für die Teilnahme an Luftsicherheitsschulungen ist die Voraussetzung für eine Registrierung, dass der Teilnehmende oder das anmeldende Unternehmen selbst eine Zulassung als Sicherheitsbeauftragter oder Stellvertreter besitzt oder die Buchung als anderweitig berechtigte Person im Sinne der Luftsicherheit vornimmt. Der Anmelder erklärt ferner mit der Anmeldung, dass sämtliche von ihm zur Onlineschulung angemeldeten Einzelpersonen – gegebenenfalls auch der Anmelder selbst – über eine gültige Zuverlässigkeitsprüfung nach § 7 LuftSiG zum Zeitpunkt der Durchführung der Schulung verfügen.

8.4    
Während der Durchführung der Schulung ist die Inanspruchnahme von Hilfen oder sonstiger Unterstützung Dritter bzw. die Zuhilfenahme anderer Informationsquellen untersagt. Im Falle eines Verstoßes hiergegen kann AvSec den betreffenden Teilnehmer von der Schulung ausschließen bzw. ein bereits erteiltes Zeugnis oder eine Schulungsbescheinigung widerrufen. AvSec behält sich ferner vor, bei begründetem Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung oder wesentlicher Vertragsverletzungen den Zugang des Teilnehmers zu weiteren Schulungen zu sperren und/oder bei besonders schwerwiegenden Verstößen das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.

8.5    
Luftsicherheitsschulungen bestehen aus mehreren Kapiteln und Fragenkatalogen, die behördlich zugelassen sind. Nach erfolgreichem Abschluss der Schulung wird der autorisierten Person die Schulungsbescheinigung in pdf-Form erstellt und automatisch zugesendet.

8.6    
AvSec ist bemüht, das online Schulungsangebot stets aktuell und inhaltlich richtig sowie vollständig bereit zu halten. Dennoch ist das Auftreten von Fehlern nicht völlig auszuschließen. AvSec übernimmt mit Bereitstellung der Online Schulung insbesondere keine Haftung für eine ununterbrochene Erreichbarkeit der Schulungsplattform. Ausfälle des Servers aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von AvSec liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) begründen keinen Anspruch des Nutzers gegen AvSec. AvSec behält sich ferner vor, das Angebot der Online Schulung nach Bedarf anzupassen oder zu ändern und zu erweitern oder einzuschränken, wenn dies aus betrieblichen, gesetzlichen oder sonstigen sachlichen Gründen für AvSec erforderlich oder zweckdienlich erscheint. 


9. Verschwiegenheitspflicht
AvSec verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.


10. Gewährleistung/Haftung

10.1    
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Mängelhaftung.

10.2
AvSec haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet AvSec ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet AvSec in demselben Umfang.

10.3    
Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

10.4    
Hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- und Rohstoffversorgung, Krankheit, Pandemie, Schließungen der Veranstaltungsorte und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnlicher Ereignisse, die AvSec nicht zu vertreten hat, befreien AvSec für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen ist AvSec nicht zum Schadenersatz, insbesondere nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall verpflichtet. AvSec wird im Falle höherer Gewalt den Auftraggeber unverzüglich von dem Eintritt der Verhinderung unterrichten und einen Ersatztermin vorschlagen. Kann eine Veranstaltung nicht abgehalten werden und erfolgt auch keine Einigung auf einen Ersatztermin, wird AvSec die bis dahin bereits entrichtete Vergütung unmittelbar erstatten. Weitere Ansprüche bestehen nicht. 

10.5    
Soweit Minderjährige an Veranstaltungen teilnehmen gilt, dass die Aufsichtspflicht bei den Aufsichtspflichtigen wie Eltern, Begleitpersonal etc. verbleibt und nicht auf AvSec übergeht. AvSec ist verantwortlich für den Ablauf der Veranstaltung selbst. Die Übertragung der Aufsichtspflicht auf die AvSec bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. 

10.6    
AvSec haftet nicht für Schäden an oder den Verlust von Sachen (insbesondere Garderobe oder Wertgegenstände), die in die Schulungsräume/ das Schulungsgelände eingebracht wurden, etwa durch Unfälle oder Diebstahl.

10.7    
AvSec übernimmt keine Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit oder Vollständigkeit sowie den Inhalt der von ihr vorgetragenen Inhalte oder Ausführungen. AvSec übernimmt ferner keine Garantie für das Bestehen einer Prüfung, die bessere Eignung innerhalb eines Bewerbungsverfahrens, den Erwerb oder Erhalt einer behördlichen Qualifikation oder ähnliches allein aufgrund der Teilnahme an einer Schulung/Veranstaltung.


11. Kündigung/Stornierung

11.1    
Eine Kündigung/Stornierung der Teilnahme an einer Veranstaltung oder der Durchführung einer Veranstaltung durch den Auftraggeber oder Teilnehmer bedarf stets der Textform. Im Falle einer Kündigung/Stornierung durch den Auftraggeber/Teilnehmer nach Vertragsschluss gilt die folgende Staffelung: 
    • Geht die Kündigung/Stornierung des Auftraggebers/Teilnehmers der AvSec bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu, wird keine Vergütung erhoben, eine etwaige bereits geleistete Zahlung wird vollständig erstattet. 
    • Geht die Kündigung/Stornierung des Auftraggebers/Teilnehmer der AvSec bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu, ist der Auftraggeber zur Zahlung von 25 % der gesamten Auftragssumme verpflichtet. 
    • Geht die Kündigung/Stornierung des Auftraggebers/Teilnehmer der AvSec bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu, ist der Auftraggeber zur Zahlung von 50 % der gesamten Auftragssumme verpflichtet. 
    • Bei später eingehender Kündigung/Stornierung bleibt der Auftraggeber/Teilnehmer zur Zahlung der vollen Auftragssumme verpflichtet. 
Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung/Stornierung ist der Eingang der jeweiligen Stornierung bei AvSec

11.2    
Dem Auftraggeber/Teilnehmer bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass der AvSec kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 

11.3    
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. 

12. Unterlagen und Nutzungsrechte

Die Konzepte und Inhalte der Veranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Gleiches gilt für die in den Veranstaltungen verwendeten Arbeitsunterlagen sowie für Software. Die Unterlagen dürfen weder in Gänze noch auszugsweise ohne die schriftliche Genehmigung von AvSec in irgendeiner Form reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden. Dies gilt ebenso für den Fall der Unterrichtsgestaltung oder Übersetzung. Digitale Inhalte werden nur unter der Maßgabe zur Verfügung gestellt, dass keine Copyrightvermerke oder andere Bezeichnungen entfernt und die Inhalte auf sonstige Weise bearbeitet oder verändert werden.


13. Darstellung der Veranstaltung/Fotos etc. 

AvSec ist berechtigt, vor der jeweiligen Veranstaltung Fotoaufnahmen von dem jeweiligen Veranstaltungsraum mit den Teilnehmern anzufertigen. Nahaufnahmen von Personen werden nur nach erfolgter Einwilligung der betreffenden Person bzw. deren gesetzlichen Vertreter angefertigt. Die von der Veranstaltung insgesamt angefertigten Aufnahmen darf AvSec für eigene werbetechnische Zwecke einschließlich der Internetwerbung, insbesondere auch in sozialen Netzwerken, nutzen. 


14. Datenschutz

AvSec verarbeitet und speichert zum Zweck der Vertragserfüllung die jeweils hierfür notwendigen Daten der Teilnehmer und der Kontaktpersonen bzw. des/der Auftraggebers/-in im Rahmen der DSG-VO und des BDSG. Die Erhebung und Speicherung dieser Daten erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSG-VO zum Zweck der Erfüllung des Vertrages über die Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung. Der betroffenen Person steht gegenüber AvSec nach der DSG-VO ein Recht auf Auskunft (Art. 15), auf Berichtigung (Art. 16), auf Löschung (Art. 17), auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), auf Widerspruch (Art. 21), auf Datenübertragbarkeit (Art. 20) und ein Beschwerderecht beim zuständigen Landesbeauftragen für den Datenschutz zu. Gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 3, 4 UWG können die betroffenen Personen der Verwendung ihrer im Rahmen eines Vertragsabschlusses erhobenen Daten für Werbezwecke jederzeit widersprechen, ohne dass andere Kosten als solche für die Übermittlung nach Basistarifen entstehen. 


15. Schlussbestimmungen

15.1    
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des U.N.-Kaufrechts, soweit nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Teilnehmer, der Verbraucher ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.

15.2    
Bei Verträgen mit Kaufleuten i.S. des HGB, also Auftraggebern, die ein Handelsgewerbe betreiben, oder aus anderen Rechtsgründen im HGB als Kaufmann eingeordnet werden sowie mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Linz am Rhein/Koblenz ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

15.3    
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln hiervon unberührt.


Widerrufsrecht

Verbrauchern, also jeder natürlichen Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, steht ein Widerrufsrecht nach den nachfolgenden Bestimmungen zu.


Widerrufsbelehrung 


Widerrufsrecht 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. 
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. 
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (AvSec GmbH & Co. KG, Am Grendel 8, 53619 Rheinbreitbach, Tel: 0160 - 53 39 164, E-Mail: Info@AvSec-Academy.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 

Folgen des Widerrufs 
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.



Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An 

AvSec GmbH & Co. KG, Am Grendel 8, 53619 Rheinbreitbach

E-Mail: Info@AvSec-Academy.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
______________________________________________________________________________________________________________________________________

Bestellt am (*)/erhalten am (*)
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Name des/der Verbraucher(s)
_______________________

Anschrift des/der Verbraucher(s)
________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

_______________________
Datum


________________________
(*) Unzutreffendes streichen.

Über Uns

Wir von AvSec sind Ihr Experte für Schulungen im Bereich der Luftsicherheit.

Ob klassische Präsenzschulungen oder modernes Online - Training mit unserem Web - Based - Training. Wir bieten die für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter optimale Lösung an.

Kontakt

AvSec GmbH & Co. KG
Möhlstraße 26a
51069 Köln

Telefon: 02224 - 98 77 531

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Web: www.AvSec-Academy.de