
Fortbildung Ausbildende
Fortbildung für Ausbildende in der Luftsicherheit.
Dauer der Schulung
4 Stunden
Allgemeine Voraussetzungen
Positive Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG sowie gültige Ausbilderzulassung
Inhalte der Schulung
Die Inhalte der Schulung basieren auf einem durch die Luftsicherheitsbehörde genehmigten Schulungsprogramm.
Abschluss
Schulungsbescheinigung
Gültigkeit bei bestandener Prüfung
Zugelassene Ausbilder müssen gemäß § 2 Abs. 3 LuftSiSchulV ab ihrer Zulassung jährlich mindestens eine vierstündige Fortbildungsunterweisung besuchen.