
Schulung gem. Kapitel 11.2.3.10
Personal, das bei Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen Sicherheitskontrollen außer Kontrollen durchführt.
Schulung von Personen, die bei Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen Sicherheitskontrollen außer Kontrollen durchführen.
Dauer der Schulung
mit Flughafenausweis: 8 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten
ohne Flughafenausweis: 6 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten
Allgemeine Voraussetzungen
Positive Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG
Inhalte der Schulung
Die Inhalte der Schulung richten sich nach den aktuellen Vorgaben des modularen Schulungssystems, hier Verbundmodule 3-5, Spezialmodul 10 sowie Spezialmodul 19 als Kombianteil für den Flughafenausweis.
Die Schulung beinhaltet die Schulung gem. Kapitel 11.2.7 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998.
Abschluss
Schulungsbescheinigung, Lernzielkontrolle
Gültigkeit bei bestandener Prüfung
5 Jahre.
Vor Ablauf der 5 Jahren erfolgt eine Wiederholung der Schulung.
Dauer der Schulung
mit Flughafenausweis: 8 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten
ohne Flughafenausweis: 6 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten
Allgemeine Voraussetzungen
Positive Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG
Inhalte der Schulung
Die Inhalte der Schulung richten sich nach den aktuellen Vorgaben des modularen Schulungssystems, hier Verbundmodule 3-5, Spezialmodul 10 sowie Spezialmodul 19 als Kombianteil für den Flughafenausweis.
Die Schulung beinhaltet die Schulung gem. Kapitel 11.2.7 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998.
Abschluss
Schulungsbescheinigung, Lernzielkontrolle
Gültigkeit bei bestandener Prüfung
5 Jahre.
Vor Ablauf der 5 Jahren erfolgt eine Wiederholung der Schulung.