
Schulung gem. Kapitel 11.2.3.9
Personal, das bei Fracht und Post Sicherheitskontrollen außer Kontrollen durchführt
Schulung von Personen, die bei Fracht und Post Sicherheitskontrollen außer Kontrollen durchführen.
Dauer der Schulung
mit Flughafenausweis: 8 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten
ohne Flughafenausweis: 6 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten
Allgemeine Voraussetzungen
Positive Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG sowie körperliche Eignung
Inhalte der Schulung
Die Inhalte der Schulung richten sich nach den aktuellen Vorgaben des modularen Schulungssystems, hier Verbundmodule 3-5, Spezialmodul 9 sowie Spezialmodul 19 als Kombianteil für den Flughafenausweis.
Die Schulung beinhaltet die Schulung gem. Kapitel 11.2.7 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998.
Abschluss
Schulungsbescheinigung, Lernzielkontrolle
Gültigkeit bei bestandener Prüfung
5 Jahre.
Vor Ablauf der 5 Jahren erfolgt eine Wiederholung der Schulung.
Dauer der Schulung
mit Flughafenausweis: 8 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten
ohne Flughafenausweis: 6 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten
Allgemeine Voraussetzungen
Positive Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG sowie körperliche Eignung
Inhalte der Schulung
Die Inhalte der Schulung richten sich nach den aktuellen Vorgaben des modularen Schulungssystems, hier Verbundmodule 3-5, Spezialmodul 9 sowie Spezialmodul 19 als Kombianteil für den Flughafenausweis.
Die Schulung beinhaltet die Schulung gem. Kapitel 11.2.7 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998.
Abschluss
Schulungsbescheinigung, Lernzielkontrolle
Gültigkeit bei bestandener Prüfung
5 Jahre.
Vor Ablauf der 5 Jahren erfolgt eine Wiederholung der Schulung.